Sie befinden sich hier: Themen IT-Grundschutz-Kataloge. Inhalt. Dokumententitel: M 3.2 Verpflichtung der Mitarbeiter auf Einhaltung einschlägiger Gesetze, Vorschriften und Regelungen - IT-Grundschutz-Kataloge - Stand 2006
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M 3.2 Verpflichtung der Mitarbeiter auf Einhaltung einschlägiger Gesetze, Vorschriften und Regelungen

Verantwortlich für Initiierung: Leiter Personal, Datenschutzbeauftragter, IT-Sicherheitsmanagement

Verantwortlich für Umsetzung: Personalabteilung, Vorgesetzte

Bei der Einstellung von Mitarbeitern sollen diese verpflichtet werden, einschlägige Gesetze (z. B. § 5 BDSG "Datengeheimnis"), Vorschriften und interne Regelungen einzuhalten. Damit sollen neue Mitarbeiter mit den bestehenden Vorschriften und Regelungen zur IT-Sicherheit bekannt gemacht und gleichzeitig zu deren Einhaltung motiviert werden. Dabei ist es sinnvoll, nicht nur die Verpflichtung durchzuführen, sondern auch die erforderlichen Exemplare der Vorschriften und Regelungen auszuhändigen und den Empfang quittieren zu lassen bzw. für die Mitarbeiter an zentraler Stelle zur ständigen Einsichtnahme vorzuhalten.

Alle Mitarbeiter sollten insbesondere darauf hingewiesen werden, dass alle Arbeitsergebnisse und alle während der Arbeit erhaltenen Informationen ausschließlich zum internen und dienstlichen Gebrauch bestimmt sind.

Ergänzende Kontrollfragen: