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M 2.113 Regelungen für Telearbeit

Verantwortlich für Initiierung: Behörden-/Unternehmensleitung, Leiter Personal

Verantwortlich für Umsetzung: Personalabteilung, Vorgesetzte

Für die Ausgestaltung der Rahmenbedingungen für Telearbeit sind verschiedene arbeitsrechtliche und arbeitsschutzrechtliche Aspekte zu beachten. So sollten strittige Punkte entweder durch Betriebsvereinbarungen oder zusätzlich zum Arbeitsvertrag getroffene individuelle Vereinbarungen zwischen Telearbeiter und Arbeitgeber geklärt werden. In diesen Vereinbarungen sollten beispielsweise die Punkte "Freiwilligkeit der Teilnahme an der Telearbeit", "Mehrarbeit und Zuschläge", "Aufwendungen für Fahrten zwischen Betrieb und häuslicher Wohnung", "Aufwendungen z. B. für Strom und Heizung", "Haftung (bei Diebstahl oder Beschädigung der IT, aber auch bei Arbeitsunfall oder Berufskrankheit)" und "Beendigung der Telearbeit" geklärt bzw. geregelt werden.

Die für die Telearbeit im Umgang mit Informationen und der Informations- und Kommunikationstechnik notwendigerweise umzusetzenden Sicherheitsmaßnahmen sind zusätzlich in einer Sicherheitsrichtlinie zur Telearbeit zu dokumentieren.

Folgende Aspekte sollten beispielsweise in den Regelungen für Telearbeit beachtet werden:

Die Regelungen sind jedem Telearbeiter auszuhändigen. Entsprechende Merkblätter sind regelmäßig zu aktualisieren.

Prüffragen: