M 6.30 Katastrophenschaltung
Verantwortlich für Initiierung: Behörden-/Unternehmensleitung, Notfall-Verantwortliche, TK-Anlagen-Verantwortlicher
Verantwortlich für Umsetzung: Administrator
Um in Ausnahmesituationen zur Einleitung von Maßnahmen Telefonleitungen verfügbar zu haben, bieten einige TK-Anlagen die Möglichkeit, in einer sog. Katastrophenschaltung die vorhandenen kommenden und gehenden Leitungen vorher festgelegten Anschlüssen zuzuweisen. Dies gewährleistet, dass in einem Katastrophenfall wichtige Einrichtungen handlungsfähig bleiben. Steht diese Möglichkeit zur Verfügung, sollte sie genutzt werden.
Ergänzende Kontrollfragen:
- Wird die Zuordnung der Leitungen für die Katastrophenschaltung aktualisiert?
- Wird im Notfall-Handbuch festgelegt, wann die Katastrophenschaltung auszulösen ist?
- Wird die Nutzung der Leitungen im Notfall-Handbuch benannt?