Sie befinden sich hier: Themen IT-Grundschutz-Kataloge. Inhalt. Dokumententitel: M 4.234 Aussonderung von IT-Systemen - IT-Grundschutz-Kataloge - Stand 2006
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M 4.234 Aussonderung von IT-Systemen

Verantwortlich für Initiierung: Leiter IT, IT-Sicherheitsmanagement

Verantwortlich für Umsetzung: Administrator, Benutzer

IT-Systeme sind dem ständigen Wandel der Technik unterworfen. Daher werden sie häufiger ausgetauscht als viele andere Arbeitsmaterialien. Da sich auf IT-Systemen aber schutzbedürftige Daten und Anwendungen befinden können, ist die Weitergabe oder Aussonderung von IT-Systemen zu regeln.

Unabhängig davon, ob ausrangierte IT-Systeme an andere Abteilungen weitergegeben werden, an Mitarbeiter verschenkt, verkauft oder verschrottet werden, muss sichergestellt sein, dass alle Daten und Anwendungen vorher sorgfältig gelöscht wurden (siehe auch M 2.167 Sicheres Löschen von Datenträgern).

Vorher ist zu überprüfen, ob die Daten gesichert wurden, soweit sie noch benötigt werden.

Es empfiehlt sich, dass beide Schritte vom jeweils Zuständigen schriftlich bestätigt werden.

Ergänzende Kontrollfragen: