M 1.35 Sammelaufbewahrung tragbarer IT-Systeme
Verantwortlich für Initiierung: Leiter IT, IT-Sicherheitsmanagement
Verantwortlich für Umsetzung: Administrator
Sind in einer Behörde bzw. einem Unternehmen eine Vielzahl von tragbaren IT-Systemen im (mobilen) Einsatz und wechseln die Benutzer häufig, kann es angebracht sein, die zeitweise nicht genutzten Laptops in einer Sammelaufbewahrung (Pool) zu halten. Der dafür genutzte Raum sollte den Anforderungen, die in Baustein B 2.6 Raum für technische Infrastruktur beschriebenen werden, entsprechen.
Darüber hinaus ist die Stromversorgung der Laptops sicherzustellen, damit die Batterien dieser Geräte den sofortigen Einsatz erlauben. Zusätzlich müssen die Rücknahme und die Ausgabe von tragbaren IT-Systemen dokumentiert werden.
Ergänzende Kontrollfragen:
- Wer hat Zutritt zur Sammelaufbewahrung der IT-Systeme?
- Wird die Ausgabe und Rücknahme der Laptops dokumentiert?