Sie befinden sich hier: Themen IT-Grundschutz-Kataloge. Inhalt. Dokumententitel: M 6.74 Notfallarchiv - IT-Grundschutz-Kataloge - Stand 2006
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M 6.74 Notfallarchiv

Verantwortlich für Initiierung: Behörden-/Unternehmensleitung, Leiter IT

Verantwortlich für Umsetzung: Leiter IT

Ein Notfallarchiv enthält diejenigen Sicherungsdaten, mit denen das Gesamtsystem in sich konsistent wiederhergestellt werden kann.

Keinesfalls darf dieser Datensicherungsbestand aus der gleichen Schadensursache heraus untergehen wie die Produktionsdaten. Er muss auch nach einem Katastrophen-Fall verfügbar bzw. zugänglich sein, d. h., der Zugriff auf die Backup-Datenträger und ihr Transport muss zeitlich in das Fenster passen, das als Rahmen für den Wiederanlauf planmäßig zur Verfügung steht. Die Unterbringung in einem Datenträgersafe oder einem Datenträgersicherheitsarchiv allein ist nicht ausreichend, da

Um diese Probleme zu lösen, sollten die Backup-Datenträger ausgelagert werden.

Hier kommen folgende Möglichkeiten in Betracht:

Der Betrieb eines Notfallsarchivs kann auch von externen Dienstleistern übernommen werden, die sowohl den Datentransfer als auch die Datenspeicherung anbieten. Für den Notfall stellen diese Unternehmen auch bei Bedarf Hardware-Komponenten zur kurzfristigen Übernahme der Informationsverarbeitung zur Verfügung. Bei der Wahl externer Dienstleister müssen mit diesen genaue Vereinbarungen und Regelungen über den Leistungsumfang und die zu beachteten Sicherheitsmaßnahmen getroffen werden (siehe M 5.87 Vereinbarung über die Anbindung an Netze Dritter).

Ergänzende Kontrollfragen: