M 2.13 Ordnungsgemäße Entsorgung von schützenswerten Betriebsmitteln
Verantwortlich für Initiierung: Behörden-/Unternehmensleitung, Leiter IT, IT-Sicherheitsbeauftragter
Verantwortlich für Umsetzung: Leiter Haustechnik, Benutzer
Betriebsmittel oder Sachmittel (Druckerpapier, Disketten, Streamertapes, Magnetbänder, Festplatten, CD-ROM, USB-Sticks, aber auch spezielle Tonerkassetten, Kohlepapier oder Carbonbänder) werden irgendwann nicht mehr benötigt oder müssen aufgrund von Defekten ausgesondert werden. Wenn sie schützenswerte Daten enthalten, müssen sie so entsorgt werden, dass keine Rückschlüsse auf vorher gespeicherte Daten möglich sind. Bei funktionstüchtigen Datenträgern sollten die Daten physikalisch gelöscht werden. Nicht funktionierende oder nur einmal beschreibbare Datenträger wie Akten oder CD-ROMs müssen mechanisch zerstört werden (siehe M 2.167 Sicheres Löschen von Datenträgern).
Die Art der Entsorgung schutzbedürftigen Materials sollte in einer speziellen Sicherheitsrichtlinie geregelt werden. In der Institution müssen die dafür benötigten Entsorgungseinrichtungen (siehe auch DIN 32757) vorhanden sein.
Wird schutzbedürftiges Material vor der Entsorgung gesammelt, so ist die Sammlung unter Verschluss zu halten und vor unberechtigtem Zugriff zu schützen.
Soweit im Unternehmen bzw. in der Behörde keine umweltgerechte und sichere Entsorgung durchgeführt werden kann, sind damit beauftragte Unternehmen auf die Einhaltung erforderlicher Sicherheitsmaßnahmen zu verpflichten. Ein Mustervertrag findet sich unter den Hilfsmitteln zum IT-Grundschutz auf den BSI-Webseiten. Es sollte regelmäßig geprüft werden, ob der Entsorgungsvorgang verlässlich ist.
Prüffragen:
- Gibt es eine Sicherheitsrichtlinie zur Entsorgung von schutzbedürftigen Materialien?
- Werden in der Sicherheitsrichtlinie zur Entsorgung alle schutzbedürftigen Materialien behandelt?
- Werden alle Datenträger so entsorgt, dass keine Rückschlüsse auf vorher gespeicherte Informationen möglich sind?
- Wenn schutzbedürftiges Material vor der Entsorgung gesammelt wird, ist die Sicherheit der Sammlung gewährleistet?
- Werden die genannten Entsorgungsbestimmungen eingehalten?