Sie befinden sich hier: Themen IT-Grundschutz-Kataloge. Inhalt. Dokumententitel: M 4.39 Abschalten des Anrufbeantworters bei Anwesenheit - IT-Grundschutz-Kataloge - Stand 2006
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M 4.39 Abschalten des Anrufbeantworters bei Anwesenheit

Verantwortlich für Initiierung: IT-Sicherheitsmanagement

Verantwortlich für Umsetzung: IT-Benutzer

In Zeiten, in denen der Anrufbeantworter nicht benötigt wird, kann er zum Schutz gegen Missbrauch abgeschaltet oder vom Telefonnetz getrennt werden. Insbesondere in dem Fall, dass das Gerät über die Funktion der Raumüberwachung verfügt, sollte dies konsequent durchgeführt werden.

Zu beachten ist, dass sich in einigen Fällen die abgeschalteten Anrufbeantworter selbständig aktiveren, wenn die Verbindung nach einer gewissen Zeit nicht aufgebaut wird (z. B. nach 10-maligem Klingeln).

Ergänzende Kontrollfragen: