M 1.48 Brandmeldeanlage
Verantwortlich für Initiierung: Behörden-/Unternehmensleitung
Verantwortlich für Umsetzung: Planer
Neben der Aufstellung einer speziell auf den IT-Bereich zugeschnittenen Brandschutzordnung sowie von Alarm- und Einsatzplänen, ist die Installation einer Brandmeldeanlage von größter Wichtigkeit.
Da mehr als 90 % aller Brandschäden in Rechenzentren durch Feuer im Umfeld verursacht werden, empfiehlt es sich, diese Bereiche in die Überwachung durch die Brandmeldeanlage zu integrieren. Zum Einsatz sollten Puls- bzw. Trendmelder (optisches Streulichtprinzip) kommen.
Die Identifikation des auslösenden Melders muss möglich sein. Zur Lokalisierung des Brandherdes und der Brandausbreitung ist diese Identifikation der Brandmelder ein besonders wichtiges Hilfsmittel.
Eine empfehlenswerte Mindestkonfiguration einer Brandmeldeanlage in der Infrastruktur besteht aus
- Kanalmeldern in den Klimakanälen für Zuluft und Abluft
- Meldern in der Frischluftansaugung, mit automatischer Sperrung der Frischluft, wenn Störgrößen erkannt werden.
Alle Meldungen der Brandmeldeanlage und auch Störmeldungen sollten, sofern möglich, auf einer ständig besetzte Stelle, z. B. der Pförtnerloge, auflaufen.
Nach Möglichkeit sollte direkte Aufschaltung zur Berufsfeuerwehr erfolgen.
Beispiel:
Während einer Besprechung der Leitungsebene eines Rechenzentrums bemerkte ein Teilnehmer, der sich kurz in einem Nebenzimmer aufhielt, zufällig das Entstehen eines Großbrandes in einen nahegelegenen Chemiebetrieb. Sein Hinweis auf den Brand ermöglichte dem Leiter des Rechenzentrums, die Abschaltung der Frischluftzufuhr zu veranlassen. Nur wenige Minuten später wäre der rußige Brandrauch von der Ansaugung, die über keine Detektion verfügte, in die Rechnerräume befördert worden.
Die Funktionsfähigkeit aller Komponenten einer Brandmeldeanlage muss regelmäßig überprüft werden. Auch wenn die Instandhaltung und Betrieb der Brandmeldeanlage über eine Wartungsfirma erfolgt, sollten zwei Mitarbeiter mit elementaren Grundfunktionen (zumindest mit allen Betriebszuständen und Statusmeldungen) der Anlage vertraut sein und als Ansprechpartner für die Wartungsfirma dienen.
Es sollten sporadisch einige der Melderlinien manuell auf ihre Funktionsfähigkeit getestet werden.
Ergänzende Kontrollfragen:
- Wann wurde die Funktionsfähigkeit der Brandmeldeanlage zuletzt überprüft?