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M 7.7 Organisatorische Verfahren zur Sicherstellung der Rechte der Betroffenen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten

Verantwortlich für Initiierung: Fachverantwortliche, Datenschutzbeauftragter

Verantwortlich für Umsetzung: Fachverantwortliche, Datenschutzbeauftragter

Es sind technisch-organisatorische Verfahren zu entwickeln, um die Durchsetzung der Rechte der Betroffenen auf Auskunft, Berichtigung, Sperrung, Löschung sowie Einsicht in Dateien- bzw. Verfahrensverzeichnisse (soweit solche Verzeichnisse vorgeschrieben sind) sicherzustellen.

Diese Verfahren sollen so beschaffen sein, dass die Rechte der Betroffenen schnell und zweckmäßig umgesetzt werden können.

Beispiele: