Sie befinden sich hier: Themen IT-Grundschutz-Kataloge. Inhalt. Dokumententitel: M 2.285 Festlegung von Standards für z/OS-Systemdefinitionen - IT-Grundschutz-Kataloge - Stand 2006
direkt zu der Navigation Servicebereich. direkt zu der Hauptnavigation. direkt zur Themennavigation. direkt zum Seiteninhalt.

M 2.285 Festlegung von Standards für z/OS-Systemdefinitionen

Verantwortlich für Initiierung: IT-Sicherheitsmanagement, Leiter IT

Verantwortlich für Umsetzung: Administrator

Die Festlegung von Standards für die z/OS-Systemdefinitionen ist eine der Voraussetzungen für ein funktionierendes System-Management. Standards unterstützen aber auch die Umsetzung von Sicherheitsregeln und deren Überwachung. Die folgenden Empfehlungen sollten dabei beachtet werden:

Vereinbarte z/OS-System-Standards müssen nachvollziehbar dokumentiert sein. Die Dokumentation muss für die Administratoren verfügbar sein.

Die Einhaltung der z/OS-System-Standards sollte regelmäßig überprüft werden.

Es sollte überlegt werden, eine Standardisierung für die folgenden Objekte zu vereinbaren:

In Abhängigkeit von den eingesetzten Subsystemen, Datenbanksystemen, Software-Produkten und Anwendungen kann diese Liste noch durch weitere Objekte ergänzt werden.

Ergänzende Kontrollfragen: