G 5.37 Ermitteln des Sicherungscodes
Nahezu alle modernen Anrufbeantworter verfügen über die Anrufaufzeichnung hinaus noch über eine Reihe zusätzlicher Funktionen. Typische Beispiele sind Fernabfrage, Umleitung eines Anrufes, Raumüberwachung oder Fernwirkung auf angeschlossene elektrische Geräte. Diese Funktionen lassen sich über Telefon während eines Anrufes am Anrufbeantworter fernsteuern (bei Impulswahlverfahren über einen zusätzlichen Fernabfragesender, bei Tonwahlverfahren direkt über die Telefontastatur). Die Nutzung dieser Fernabfrage- und Fernsteuerungsmöglichkeit wird i. allg. durch einen Sicherungscode (Geheimzahl, PIN) geschützt. Dieser Sicherungscode wird ebenfalls mittels des Fernabfragesenders durch Töne unterschiedlicher Frequenz an den Anrufbeantworter übermittelt.
Wenn ein Dritter diesen Sicherungscode in Erfahrung gebracht hat, ist es ihm möglich, über die Fernsteuerung auf den Anfrufbeantworter Einfluss zu nehmen, genauso als wäre der Anrufbeantworter in seinem Besitz. Der entstehende Schaden hängt davon ab, ob der Dritte schutzbedürftige Nachrichten abhört oder andere Leistungsmerkmale missbraucht.
Beispiel:
Es wurde berichtet, dass in letzter Zeit vermehrt die Sicherungscodes einiger Anrufbeantworter ermittelt wurden, indem ein normaler Personalcomputer mit Modem eingesetzt wurde, um innerhalb von kurzer Zeit sämtliche nur möglichen Zahlenkombinationen durchzuprobieren.