M 6.15 Lieferantenvereinbarungen
Verantwortlich für Initiierung: Leiter IT, Leiter Beschaffung
Verantwortlich für Umsetzung: Leiter Beschaffung
Bei Kauf von Informationstechnik ergibt sich für den IT-Betreiber die Notwendigkeit, Ersatzbeschaffungsmaßnahmen zu planen. Von besonderer Bedeutung beim Kauf ist eine vom Hersteller oder Lieferanten zugesicherte Nachkaufgarantie, Ersatzteillieferung, garantierte Lieferzeiten, die Garantiezeit bei auftretenden Mängeln sowie der angebotene Support.
Miet- bzw. Leasingverträge müssen Regelungen über schadensvorbeugende Wartungsarbeiten und die Anforderungen an die Beseitigung von Störungen oder Schäden beinhalten.
Im Gegensatz zum Kauf von Informationstechnik ist bei deren Miete oder Leasing eine Vielzahl von Risiken über den Vermieter bereits abgesichert. In der Regel schließt ein Vermieter eine Feuerversicherung für die vermietete Informationstechnik ab, die vom Mieter durch den Mietvertrag mitbezahlt wird. Somit ist bei Miete oder Leasing von Informationstechnik auf die nicht vom Vertrag abgedeckten Versicherungslücken zu achten.
Ergänzende Kontrollfragen:
- Gibt es für zentrale IT-Komponenten Lieferantenvereinbarungen?