Sie befinden sich hier: Themen IT-Grundschutz-Kataloge. Inhalt. Dokumententitel: M 2.394 Prüfung elektrischer Anlagen - IT-Grundschutz-Kataloge - 9. EL Stand 2007
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M 2.394 Prüfung elektrischer Anlagen

Verantwortlich für Initiierung: Leiter Haustechnik

Verantwortlich für Umsetzung: Haustechnik

Nach der Errichtung und anschließend in regelmäßigen Abständen müssen elektrotechnische Installationen überprüft werden.

Die Erstprüfung ist in der Norm DIN-VDE 0100-610 "Errichten von Niederspannungsanlagen - Teil 6-61: Prüfungen - Erstprüfungen" (Deutsche Fassung der IEC 60364-6-61) beschrieben. Die Prüfung muss durch einen staatlich anerkannten Sachverständigen erfolgen. Der Prüfer besichtigt die Installationen und ihre Ausführung vor Ort und führt Prüfmessungen durch. Hierbei wird geprüft, ob

Zudem umfaßt die Erstprüfung die Messung des Isolationswiderstands der gesamten Anlage und die Prüfung und den Nachweis des Schutzes durch automatische Abschaltung.

Ergebnis der Erstprüfung ist die Feststellung der Betriebssicherheit und Wirksamkeit der elektrotechnischen Anlagen.

Elektrische Anlagen müssen auch danach regelmäßig durch einen Sachkundigen auf Betriebssicherheit überprüft werden. Dabei muss neben dem vorrangigen Schutzziel der Unfallverhütung vor allem die Auswirkung von Änderungen der Nutzung (z. B. durch eine stark angestiegene Anzahl von Verbrauchern) überprüft und dokumentiert werden. Die Prüfprotokolle mit den Ergebnissen der Prüfungen und Messungen sollten archiviert werden.

Ergänzende Kontrollfragen: