Sie befinden sich hier: Themen IT-Grundschutz-Kataloge. Inhalt. Dokumententitel: M 1.24 Vermeidung von wasserführenden Leitungen - IT-Grundschutz-Kataloge - Stand 2006
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M 1.24 Vermeidung von wasserführenden Leitungen

Verantwortlich für Initiierung: Leiter Haustechnik, Leiter IT

Verantwortlich für Umsetzung: Haustechnik, Administrator

In Räumen oder Bereichen, in denen sich IT-Geräte mit zentralen Funktionen (z. B. Server) befinden, sollten wasserführende Leitungen aller Art vermieden werden. Die einzigen wasserführenden Leitungen sollten, wenn unbedingt erforderlich, Kühlwasserleitungen, Löschwasserleitungen und Heizungsrohre sein. Zuleitungen zu Heizkörpern sollten mit Absperrventilen, möglichst außerhalb des Raumes oder Bereiches, versehen werden. Außerhalb der Heizperiode sind diese Ventile zu schließen.

Sind wasserführende Leitungen unvermeidbar, müssen Vorkehrungen getroffen werden, einen Wasseraustritt möglichst frühzeitig zu erkennen bzw. die negativen Auswirkungen zu minimieren. Als Minimalschutz kann eine Wasserauffangwanne oder -rinne unter der Leitung angebracht werden, deren Ablauf außerhalb des Raumes führt. Günstig ist es, dazu den Flur zu nutzen, da so ein eventueller Leitungsschaden früher entdeckt wird. Zur frühzeitigen Erkennung von Wassereinbrüchen oder undichten Leitungen hat es sich bewährt, Decken hell zu streichen.

Optional können Wassermelder mit automatisch arbeitenden Magnetventilen eingebaut werden. Diese Magnetventile sind außerhalb des Raumes bzw. Bereiches einzubauen. Damit die Ventile auch bei Stromausfall ihre Schutzfunktion erfüllen, müssen sie im stromlosen Zustand geschlossen sein.

Als zusätzliche oder alternative Maßnahme empfiehlt sich ggf. eine selbsttätige Entwässerung (siehe M 1.14 Selbsttätige Entwässerung).

Alle Mitarbeiter im Bereich der IT und der Haustechnik sollten darüber informiert sein, dass in Gebäudeteilen mit IT-Systemen mit hohen Verfügbarkeitsanforderungen wasserführende Leitungen problematisch sind und was zu beachten ist.

Ergänzende Kontrollfragen: