Sie befinden sich hier: Themen IT-Grundschutz-Kataloge. Inhalt. Dokumententitel: M 3.7 Anlaufstelle bei persönlichen Problemen - IT-Grundschutz-Kataloge - Stand 2006
direkt zu der Navigation Servicebereich. direkt zu der Hauptnavigation. direkt zur Themennavigation. direkt zum Seiteninhalt.

M 3.7 Anlaufstelle bei persönlichen Problemen

Verantwortlich für Initiierung: Leiter Personal, Personalrat/Betriebsrat

Verantwortlich für Umsetzung: Personalabteilung, Personalrat/Betriebsrat

Für eine unzureichende Aufgabenerfüllung können oftmals persönliche Probleme eines Arbeitnehmers ursächlich sein. Als Probleme lassen sich beispielsweise hohe Schulden, Suchtkrankheiten aber auch Schwierigkeiten am Arbeitsplatz (Über-/Unterforderung, Mobbing) aufzählen. Um dem Betroffenen bei der Bewältigung dieser Probleme zu helfen, kann es in vielen Fällen hilfreich sein, wenn eine Vertrauensperson zur Verfügung steht. Dieser Ansprechpartner sollte dabei sowohl die Interessen des Betroffenen im Auge haben und konkrete Hilfestellung anbieten als auch die Interessen des Unternehmens bzw. Behörde wahren und gemeinsam mit dem Betroffenen nach Lösungsmöglichkeiten suchen.

An diese Vertrauensperson müssen sich aber auch Vorgesetzte und Kollegen wenden können, wenn wiederholt Auffälligkeiten Dritter wahrgenommen wurden, die auf eine verminderte Zuverlässigkeit schließen lassen. Die Vertrauensperson muss dann die Möglichkeit haben, sich an den Betroffenen zu wenden und Hilfe anzubieten.

Eine solche Stelle können Personalrat, Betriebsrat, Betriebsärzte einnehmen. Die Einrichtung einer solchen Anlaufstelle ist allen Mitarbeitern bekannt zu geben. Externe Stellen sind zum Beispiel die Beratungsstellen der gesetzlichen Krankenkassen.

Ergänzende Kontrollfragen: