Sie befinden sich hier: Themen IT-Grundschutz-Kataloge. Inhalt. Dokumententitel: M 2.56 Vermeidung schutzbedürftiger Informationen auf dem Anrufbeantworter - IT-Grundschutz-Kataloge - Stand 2006
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M 2.56 Vermeidung schutzbedürftiger Informationen auf dem Anrufbeantworter

Verantwortlich für Initiierung: IT-Sicherheitsmanagement

Verantwortlich für Umsetzung: Benutzer

Da sich zurzeit Anrufbeantworter nicht vollständig gegen Missbrauch absichern lassen, sollte die Aufzeichnung schutzbedürftiger Informationen vermieden werden oder sogar in Bereichen, in denen typischerweise schutzbedürftige Informationen ausgetauscht werden, der Einsatz von Anrufbeantwortern überdacht werden. Im Ansagetext sollte daher darauf hingewiesen werden, dass keine schutzbedürftigen Informationen auf dem Anrufbeantworter hinterlassen werden sollten.

Ergänzende Kontrollfragen: