M 1.12 Vermeidung von Lagehinweisen auf schützenswerte Gebäudeteile
Verantwortlich für Initiierung: Leiter Haustechnik
Verantwortlich für Umsetzung: Haustechnik
Schützenswerte Gebäudeteile sind z. B. Serverraum, Rechenzentrum, Datenträgerarchiv, Klimazentrale, Verteilungen der Stromversorgung, Schalt- und Rangierräume, Ersatzteillager.
Solche Bereiche sollten keinen Hinweis auf ihre Nutzung tragen. Türschilder wie z. B. RECHENZENTRUM oder EDV-ARCHIV geben einem potentiellen Angreifer, der zum Gebäude Zutritt hat, Hinweise, um seine Aktivitäten gezielter und damit Erfolg versprechender vorbereiten zu können.
Ist es unvermeidbar, IT in Räumen oder Gebäudebereichen unterzubringen, die für Fremde leicht von außen einsehbar sind (siehe auch M 1.13 Anordnung schützenswerter Gebäudeteile), so sind geeignete Maßnahmen zu treffen, um den Einblick zu verhindern oder so zu gestalten, dass die Nutzung nicht offenbar wird. Dabei ist darauf zu achten, dass z. B. nicht nur ein Fenster einer ganzen Etage mit einem Sichtschutz versehen wird.
Ergänzende Kontrollfragen:
- Welche Lagehinweise können von außerhalb erkannt werden?
- Welche Lagehinweise gibt es innerhalb eines Gebäudes?