Sie befinden sich hier: Themen IT-Grundschutz-Kataloge. Inhalt. Dokumententitel: G 3.85 Verletzung von Brandschottungen - IT-Grundschutz-Kataloge - 9. EL Stand 2007
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G 3.85 Verletzung von Brandschottungen

Jedes Gebäude, in dem IT betrieben wird, ist von einer Vielzahl von Leitungen und Kabeln durchzogen. Frisch- und Abwasserleitungen, Heizungsrohre, Energieversorgung und Datenübertragung seien als Beispiele genannt. Es ist dabei unvermeidlich, dass solche Rohr- und Kabel-Trassen Brandschutzwände und Geschossdecken queren müssen. Wenn an solchen Stellen keine geeigneten Brandschottungen eingebaut sind (siehe M 1.9 Brandabschottung von Trassen), können sich hierüber unter Umständen Brände und Rauch unkontrolliert ausbreiten.

Im Laufe der Gebäudenutzung ist es meist unumgänglich, Arbeiten an solchen Trassen durchzuführen oder neue Trassen zu verlegen, sei es zu Reparaturzwecken oder um Platz für zusätzlich erforderlich gewordene Leitungen zu schaffen.

Bei solchen Arbeiten müssen unter Umständen Brandschottungen teilweise oder ganz entfernt werden. Zusätzliche Kabel verändern außerdem die Brandlast der Kabeltrasse. Folge daraus ist, dass während und nach den Arbeiten der baulich vorbeugende Brandschutz mitunter massiv beeinträchtigt sein kann.

Leider zeigt die Erfahrung, dass die mit solchen Arbeiten betrauten Personen (in der Planung, in der Ausführung und in der Abnahme) die Tragweite ihrer Arbeiten für den Brandschutz häufig nicht richtig einschätzen und entsprechend handeln:

Folge dieser Fehlhandlungen ist ein erhöhtes Risiko der Brandentstehung und der Ausbreitung von Feuer und Rauch. Sofern notwendige Flure, Flucht- und Rettungswege betroffen sind, wird dadurch nicht nur die IT, sondern auch die Gesundheit und das Leben von Personen gefährdet, was massive Haftungsfolgen haben kann.

Beispiel: