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M 1.64 Vermeidung elektrischer Zündquellen

Verantwortlich für Initiierung: Brandschutzbeauftragter, Leiter Haustechnik

Verantwortlich für Umsetzung: Haustechnik, Mitarbeiter

Der überwiegende Teil baulicher Brandschutzmaßnahmen zielt darauf ab, sich entwickelnde Brände einzugrenzen, sowie die Flucht von Personen und den Einsatz von Rettungskräften zu ermöglichen. Auf die Entstehung von Bränden haben diese Maßnahmen meist nur geringen Einfluss.

Hier muss der Mensch in seinem täglichen Arbeitsumfeld besondere Aufmerksamkeit und Vorsorge walten lassen. Neben den allseits bekannten und offensichtlichen Brandquellen wie Aschenbechern, der "Kippe im Papierkorb" oder weihnachtlichem Kerzenschmuck muss auch den weniger offensichtlichen elektrischen Zündquellen Beachtung geschenkt werden.

Elektrogeräte

Beim Kauf neuer privater Haushaltsgeräte werden die noch funktionierenden Altgeräte als "Spende" im Betrieb weiter genutzt. Dabei wird übersehen, dass gerade alte Elektrogeräte mit ihren altersbedingt viel wahrscheinlicheren Defekten eine besonders hohe Brandgefährdung darstellen.

Die Nutzung privater Elektrogeräte innerhalb eines Unternehmens oder einer Behörde ist daher klar zu regeln. Sie sollte nur als Ausnahme gestattet sein, wenn derartige Geräte vorher durch eine Elektrofachkraft geprüft und für sicher befunden wurden. Genehmigte Geräte sollten speziell gekennzeichnet werden, so dass ungenehmigte Geräte einfach erkannt und aus dem Verkehr gezogen werden können.

Besonders Kühlschränke, die im Dauerbetrieb laufen, und Kaffeemaschinen, die oft stundenlang eingeschaltet bleiben, sollten nur in Räumen betrieben werden, die ausdrücklich und baulich dafür vorgesehen sind (Teeküchen etc.).

Steckdosenleisten

Egal wie viele Steckdosen vom Architekten vorgesehen wurden, es sind immer zu wenig oder sie sind am falschen Platz. Um dann fehlende Steckdosen bereitzustellen, werden oft Steckdosenleisten verwendet. Sind diese von unzureichender Qualität oder werden sie unsachgemäß eingesetzt (siehe auch G 4.62 Verwendung unzureichender Steckdosenleisten), stellen solche Steckdosenleisten eine gefährliche Zündquelle dar.

Die Verwendung von Steckdosenleisten sollte so weit wie möglich vermieden werden. Fehlende Steckdosen sollten durch eine Elektrofachkraft in vorhandenen Kanalsystemen nachgerüstet oder fachgerecht auf Putz montiert werden.

Ist dies nicht möglich und somit die Verwendung von Steckdosenleisten unvermeidbar, ist zu beachten:

Elektroverteilung

Die gesamte Elektroverteilung, hauptsächlich Schutzschalter sowie Verschraubungen und Klemmstellen, unterliegt wie alle technischen Geräte einer Alterung. Sie ist daher in regelmäßigen Abständen gemäß DIN VDE 0105-100:2005-06 "Betrieb von elektrischen Anlagen" zu überprüfen.

Im Schadensfall muss ein Gewerbetreibender den Nachweis über den einwandfreien Zustand der Elektroanlage gegenüber den Gewerbeaufsichtsämtern, den Berufsgenossenschaften und den Versicherungen führen.

In Deutschland schreibt die Berufsgenossenschaftliche Vorschrift für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (BGV, A3 - Elektrische Anlagen und Betriebsmittel) folgende regelmäßige Prüfungen vor:

Zu den ortsveränderlichen Geräten gehören unter anderem Steckdosenleisten, aber auch viele IT-Geräte wie beispielsweise Arbeitsplatzrechner.

Lüfter

Durch Staub blockierte Lüfter können zur Überhitzung der zu kühlenden IT-Geräte führen, aber auch selbst zu einem Brandherd werden (siehe auch G 4.63 Verstaubte Lüfter).

Lüfter sind folglich in regelmäßigen Abständen auf freien Rundlauf und auf Staubablagerung hin zu untersuchen und zu reinigen. Dies sollte mindestens einmal im Jahr und bei erkennbarem Bedarf auch öfter erfolgen (siehe auch M 2.4 Regelungen für Wartungs- und Reparaturarbeiten).

Protokollierung

Alle Prüfungen und deren Ergebnisse sind in geeigneter Form zu dokumentieren.

Ergänzende Kontrollfragen: