M 5.29 Gelegentliche Kontrolle programmierter Zieladressen und Protokolle
Verantwortlich für Initiierung: IT-Sicherheitsmanagement
Verantwortlich für Umsetzung: Fax-Verantwortlicher
Bei programmierbaren Kurzwahltasten oder Zieladressenspeicherung sollte gelegentlich überprüft werden, ob die gewünschte mit der einprogrammierten Faxnummer übereinstimmt und ob sie noch benötigt wird. Damit wird verhindert, dass eine von einem Unberechtigten eingegebene fremde Faxnummer längere Zeit statt der korrekten Nummer genutzt wird. Außerdem werden eventuell übersehene Änderungen der gewünschten Zielrufnummern frühzeitig entdeckt.
Ergänzende Kontrollfragen:
- Werden die gespeicherten Rufnummern sporadisch überprüft?