M 6.16 Abschließen von Versicherungen
Verantwortlich für Initiierung: Behörden-/Unternehmensleitung
Verantwortlich für Umsetzung: Behörden-/Unternehmensleitung
Für Bundesbehörden ist der Abschluss von Versicherungen unüblich.
Die auch bei hinreichender Notfallplanung nicht auszuschließenden Restrisiken lassen sich teilweise durch Versicherungen abdecken. Die Versicherungsarten lassen sich gliedern in:
- Sachversicherungen
- Feuerversicherung
- Leitungswasserversicherung
- Einbruchdiebstahlversicherung
- Montage-/Demontage-Versicherung
- Transportversicherung
- Datenträgerversicherung
- Elektronik-Versicherung
- Folgekostenversicherungen
- Feuer-Betriebsunterbrechungs-Versicherung
- Maschinen-Betriebsunterbrechungs-Versicherung
- Mehrkostenversicherung
- Elektronik-Betriebsunterbrechungs-Versicherung
- Personenbezogene Versicherungen
- Vertrauensschadenversicherung
- Computer-Missbrauch-Versicherung
- Datenschutzversicherung
Ergänzende Kontrollfragen:
- Wurden für die Restrisiken ausreichende Versicherungen abgeschlossen?