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M 1.54 Brandfrühesterkennung / Löschtechnik

Verantwortlich für Initiierung: Behörden-/Unternehmensleitung

Verantwortlich für Umsetzung: Planer

Bei entstehenden Bränden in IT-Anlagen kann das Wegschalten der elektrischen Energie bereits ausreichend sein, um den Brand zu verzögern oder zu beenden.

Für die Überwachung von IT-Systemen kann eine objektbezogene Überwachung durch sogenannte Multidetektoren vorgenommen werden. In Ergänzung der konventionellen Brandmeldetechnik (geometrische Raumüberwachung) stellt die Objektüberwachung (also die Überwachung innerhalb einzelner IT-Komponenten) eine zusätzliche Melderebene dar. Diese Multidetektoren können sowohl für eine objektbezogene Löschung als auch für die Abschaltung der Stützenergie des betroffenen Gerätes herangezogen werden.

Wenn eine zusätzliche Löschung als notwendig anzusehen ist, bietet es sich aus Kosten- und Personenschutz-Gründen an, nur einzelne Objekte (z. B. 19 Zoll Schränke) mit Löschgasen individuell abzusichern. Die Objektschutzanlagen sollten sich an der VdS-Richtlinie 2304 bezüglich Planung, Brandmeldung, Löschung orientieren sowie an den Einbauhinweisen der Hersteller und deren Vorgaben für den Betrieb und die Instandhaltung.

Für die Raumüberwachung im IT-Bereich eignet sich die Installation von optischen Rauchmeldern. Auch der Doppelboden sollte durch ebensolche Rauchmelder überwacht werden

Bestehen besondere Anforderungen an die Verfügbarkeit eines Rechenzentrums bzw. Serverraums oder beinhalten diese besonders hochwertige oder schwer nachzubeschaffende IT-Komponenten, ist der Einsatz einer automatischen Löschanlage mit Inertgasen (Kohlendioxid, Inergen, Argon, Stickstoff, FM 200, etc.) zu erwägen.

Der Erstickungseffekt für Flammen gilt ebenso für Menschen, wenn sauerstoff-verdrängende Löschgase eingesetzt werden. So besteht bei einer Kohlendioxid-Konzentration von mehr als 8 Volumenprozent akute Lebensgefahr. Daher fordern in der Bundesrepublik Deutschland die berufsgenossenschaftlichen Richtlinien (ZH 1/206 Sicherheitsregeln für Kohlendioxid-Feuerlöschanlagen vom April 1988) den Einsatz von Verzögerungseinrichtungen, "wenn die Einsatzmenge bezogen auf das Gesamtvolumen des Raumes, in dem das geschützte Objekt untergebracht ist, eine höhere Löschkonzentration als 5 Volumenprozent herbeiführt".

Die Planung einer Löschgasanlage sollte grundsätzlich nur durch einen Fachplaner erfolgen.

Ergänzende Kontrollfragen: