Sie befinden sich hier: Themen IT-Grundschutz-Kataloge. Inhalt. Dokumententitel: M 5.142 Abnahme der IT-Verkabelung - IT-Grundschutz-Kataloge - 9. EL Stand 2007
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M 5.142 Abnahme der IT-Verkabelung

Verantwortlich für Initiierung: Leiter IT

Verantwortlich für Umsetzung: Leiter IT

Eine Abnahme darf erst dann erfolgen, wenn alle durchzuführenden Aufgaben abgeschlossen sind, der Ausführende die Maßnahme zur Abnahme gemeldet hat und sich bei den Kontrollen durch den Auftraggeber keine inakzeptablen Mängel gezeigt haben. Der Abnahmetermin sollte zeitlich so gewählt werden, dass die Kontrollen zur Abnahme in ausreichender Zeit vorbereitet werden können.

Der Abschluss aller durchzuführenden Aufgaben wird im Allgemeinen durch das Aufmaß dieser Leistungen bestätigt. Neben der korrekten Abrechnung und dem tatsächlichen Umfang der Leistungen sind bei der Abnahme die Aspekte der IT-Sicherheit zu kontrollieren.

Als vorbereitende Kontrollen sind nachfolgende Punkte sinnvoll:

Die Durchführung der Abnahme umfasst folgende Kontrollen und Tätigkeiten:

Es empfiehlt sich, das Abnahmeprotokoll als Checkliste vorzubereiten. Die Checkliste sollte auch Punkte zu allgemeinen Anforderungen an die Betriebsräume enthalten, welche über den Rahmen der Maßnahme hinausgehen, um den allgemeinen Zustand und die Qualität der Anlagen festzuhalten. Dadurch wird der Betrieb der Anlagen umsichtig unterstützt und Ausfällen vorgebeugt.

Diese Punkte sind nicht relevant für die Abnahme der IT-Verkabelung und werden im Nachgang an die zuständige Stelle weitergeleitet.

Es empfiehlt sich, die Checklisten für die Abnahme so zu gestalten, dass diese bereits die Installation- und Inbetriebnahme dokumentieren sowie die Maßnahmen zur Vorbereitung der Abnahme protokollieren. Die Checklisten sollten sich auf das notwendige Maß beschränken. Daher ist es sinnvoll, die enthaltenen Punkte zu hinterfragen, wo nötig zu ergänzen und um unwesentliche Punkte zu bereinigen.

Das Abnahmeprotokoll ist von den Teilnehmern und Verantwortlichen rechtsverbindlich zu unterzeichnen.

Nach der Abnahme müssen die Mängelbehebung sowie die Nach- und Restarbeiten kontrolliert werden. Soweit dies vertraglich und rechtlich zulässig ist, sollten erst danach die Rechnungen freigegeben werden. Die zusätzlich festgestellten Anmerkungen sind an die betroffenen Fachabteilungen weiterzuleiten.

Ergänzende Kontrollfragen: