Sie befinden sich hier: Themen IT-Grundschutz-Kataloge. Inhalt. Dokumententitel: M 6.5 Definition des eingeschränkten IT-Betriebs - IT-Grundschutz-Kataloge - Stand 2006
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M 6.5 Definition des eingeschränkten IT-Betriebs

Verantwortlich für Initiierung: Leiter IT, IT-Sicherheitsmanagement

Verantwortlich für Umsetzung: Leiter IT, Verantwortliche der einzelnen IT-Anwendungen

Für den Fall, dass Teile des IT-Systems ausfallen, ist zu untersuchen, ob ein eingeschränkter IT-Betrieb notwendig und möglich ist. Um bei einem eingeschränkten IT-Betrieb möglichst viele IT-Anwendungen betreiben zu können, ist die für jede einzelne IT-Anwendung die zur Verfügung gestellte Kapazität auf das notwendige Maß zu reduzieren (siehe M 6.4 Dokumentation der Kapazitätsanforderungen der IT-Anwendungen).

Für den eingeschränkten IT-Betrieb muss festgelegt werden, welche IT-Anwendungen mit welcher Priorität betrieben werden. Dies ist schriftlich zu fixieren.

Auch manuelle Ersatzverfahren können geeignet sein, um die Verfügbarkeitsanforderungen einer IT-Anwendung zu senken. Die für den Einsatz eines manuellen Ersatzverfahrens erforderlichen Hilfsmittel (Formulare, Papierlisten, Mikrofiche) müssen dazu allerdings bereitgehalten werden.

Ergänzende Kontrollfragen: