M 1.17 Pförtnerdienst
Verantwortlich für Initiierung: Leiter Innerer Dienst
Verantwortlich für Umsetzung: Innerer Dienst
Die Einrichtung eines Pförtnerdienstes hat weitreichende positive Auswirkungen gegen eine ganze Reihe von Gefährdungen. Voraussetzung ist allerdings, dass bei der Durchführung des Pförtnerdienstes einige Grundprinzipien beachtet werden.
- Der Pförtner beobachtet bzw. kontrolliert alle Personenbewegungen an der Pforte.
- Unbekannte Personen ("selbst der neue Chef") haben sich beim Pförtner zu legitimieren.
- Der Pförtner hält vor Einlassgewährung eines Besuchers bei dem Besuchten Rückfrage.
- Der Besucher wird zu dem Besuchten begleitet oder an der Pforte abgeholt.
- Dem Pförtner müssen die Mitarbeiter bekannt sein. Scheidet ein Mitarbeiter aus, ist auch der Pförtner zu unterrichten, ab wann diesem Mitarbeiter der Einlass zu verwehren ist.
- In einem Besucherbuch kann der Zutritt von Fremdpersonen zum Gebäude dokumentiert werden. Die Ausgabe von Besucherausweisen oder Besucherbegleitscheinen ist zu erwägen.
Die Arbeitsbedingungen des Pförtners sind für die Aufgabenwahrnehmung geeignet auszugestalten. Die Aufgabenbeschreibung muss verbindlich festschreiben, welche Aufgaben dem Pförtner im Zusammenspiel mit weiteren Schutzmaßnahmen zukommt (z. B. Gebäudesicherung nach Dienst- oder Geschäftsschluss, Scharfschaltung der Alarmanlage, Kontrolle der Außentüren und Fenster).