Sie befinden sich hier: Themen IT-Grundschutz-Kataloge. Inhalt. Dokumententitel: M 2.116 Geregelte Nutzung der Kommunikationsmöglichkeiten - IT-Grundschutz-Kataloge - Stand 2006
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M 2.116 Geregelte Nutzung der Kommunikationsmöglichkeiten

Verantwortlich für Initiierung: IT-Sicherheitsmanagement

Verantwortlich für Umsetzung: Administrator, Telearbeiter

Grundsätzlich verfügt ein Telearbeitsrechner über elektronische Kommunikationsmöglichkeiten. Im Sinne der IT-Sicherheit muss geregelt werden, auf welche Weise die vorhandenen Kommunikationsmöglichkeiten genutzt werden dürfen. Grundsätzlich sollte die private Nutzung der Kommunikationsmöglichkeiten untersagt werden.

Zu klären sind zumindest folgende Punkte:

Ergänzende Kontrollfragen: