Sie befinden sich hier: Themen IT-Grundschutz-Kataloge. Inhalt. Dokumententitel: M 1.39 Verhinderung von Ausgleichsströmen auf Schirmungen - IT-Grundschutz-Kataloge - Stand 2006
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M 1.39 Verhinderung von Ausgleichsströmen auf Schirmungen

Verantwortlich für Initiierung: Leiter IT

Verantwortlich für Umsetzung: Haustechnik

Um Ausgleichsströme auf den Schirmungen von Datenleitungen in Gebäuden zu verhindern, gibt es verschiedene Möglichkeiten:

Ausgleichsströme können im TN-C-Netz vermieden werden, indem nur solche IT-Geräte miteinander über geschirmte Datenleitungen miteinander verbunden werden, die an einer gemeinsamen Elektro-Verteilung angeschlossen sind. Bei jeder Erweiterung des Datennetzes ist diese Bedingung zu prüfen und sicherzustellen.

Als Maßnahme gegen Ausgleichsströme im TN-C- bzw. TN-CS-Netz wird häufig das ausschließlich einseitige Auflegen der Schirmung von Datenleitungen vorgeschlagen. Hinsichtlich der Ausgleichsströme ist dieses Vorgehen auch tatsächlich wirksam. Aus anderen Gründen sollte dieses Mittel aber als absolute Ausnahme äußerst restriktiv angewandt werden:

Die optimale, weil sicherste Möglichkeit besteht darin, das Stromverteilnetz im gesamten Gebäude komplett als TN-S-Netz auszulegen. Dabei wird der PE- und der N-Leiter ab der Potentialausgleichsschiene (PAS) getrennt geführt. Einzelmaßnahmen an IT-Geräten sind dann in der Regel nicht mehr erforderlich. Zu beachten ist jedoch der Hinweis in M 1.28 Lokale unterbrechungsfreie Stromversorgung hinsichtlich der Bildung eines neuen TN-S-Netzes für die angeschlossenen Geräte.

Die nachfolgenden Zeichnungen erläutern die Entstehung von Ausgleichsströmen auf Schirmungen und die möglichen Gegenmaßnahmen:

Entstehung von Ausgleichsströmen auf Schirmungen und die möglichen Gegenmaßnahmen

Abbildung: Entstehung von Ausgleichsströmen auf Schirmungen und die möglichen Gegenmaßnahmen Entstehung von Ausgleichsströmen auf Schirmungen und die möglichen Gegenmaßnahmen

Abbildung: Entstehung von Ausgleichsströmen auf Schirmungen und die möglichen Gegenmaßnahmen

Ergänzende Kontrollfragen: