Sie befinden sich hier: Themen IT-Grundschutz-Kataloge. Inhalt. Dokumententitel: M 3.1 Geregelte Einarbeitung/Einweisung neuer Mitarbeiter - IT-Grundschutz-Kataloge - Stand 2006
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M 3.1 Geregelte Einarbeitung/Einweisung neuer Mitarbeiter

Verantwortlich für Initiierung: Behörden-/Unternehmensleitung, Leiter Personal

Verantwortlich für Umsetzung: Personalabteilung, Vorgesetzte

Neuen Mitarbeitern müssen interne Regelungen, Gepflogenheiten und Verfahrensweisen im IT-Einsatz bekannt gegeben werden. Ohne eine entsprechende Einweisung kennen sie ihre Ansprechpartner zu IT-Sicherheitsfragen nicht, sie wissen nicht, welche IT-Sicherheitsmaßnahmen durchzuführen sind und welche IT-Sicherheitsstrategie die Behörde bzw. das Unternehmen verfolgt. Daraus können Störungen und Schäden für den IT-Einsatz erwachsen. Daher kommt der geregelten Einarbeitung neuer Mitarbeiter eine entsprechend hohe Bedeutung zu.

Die Einarbeitung bzw. Einweisung sollte zumindest folgende Punkte umfassen:

Hilfreich zur Durchführung der Einarbeitung ist ein Laufzettel oder eine Checkliste, aus der die einzelnen Aktivitäten und der erreichte Stand der Einarbeitung ersichtlich sind.

Ergänzende Kontrollfragen: