Sie befinden sich hier: Themen IT-Grundschutz-Kataloge. Inhalt. Dokumententitel: M 1.44 Geeignete Einrichtung eines häuslichen Arbeitsplatzes - IT-Grundschutz-Kataloge - Stand 2006
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M 1.44 Geeignete Einrichtung eines häuslichen Arbeitsplatzes

Verantwortlich für Initiierung: Leiter Haustechnik, Personalrat/Betriebsrat, Vorgesetzte

Verantwortlich für Umsetzung: Haustechnik, Mitarbeiter

Für den häuslichen Arbeitsplatz ist die Nutzung eines Arbeitszimmers wünschenswert. Zumindest sollte der häusliche Arbeitsplatz von der übrigen Wohnung durch eine Tür abgetrennt sein.

Die Einrichtung sollte unter Berücksichtigung von Ergonomie, Sicherheit und Gesundheitsschutz ausgewählt werden.

Dies bedeutet u. a.:

Dienstlich genutzte IT sollte vom Arbeitgeber bereitgestellt werden, um z. B. per Dienstanweisung ausschließen zu können, dass die IT für private Zwecke benutzt wird.

Ergänzende Kontrollfragen: