G 3.30 Unerlaubte private Nutzung des dienstlichen Telearbeitsrechners
Im häuslichen Bereich ist es einfacher, den dienstlichen Telearbeitsrechner privat zu nutzen, weil Kontrollen durch den Arbeitgeber nur bedingt möglich sind. Dadurch besteht die Gefahr, dass nicht geprüfte Software eingesetzt wird oder virenverseuchte Daten auf den Telearbeitsrechner gelangen. Diese unerlaubte Nutzung des Telearbeitsrechners kann nicht nur durch den Telearbeiter selbst, sondern auch durch Angehörige oder Besucher erfolgen. Insbesondere Kinder und Jugendliche können versucht sein, den Telearbeitsrechner für Spielzwecke zu verwenden, teilweise sogar, ohne dass der Telearbeiter dies merkt. Mögliche Schäden sind beispielsweise: gelöschte Festplatten mit Totalverlust der Daten, Reinstallationskosten oder Nacherfassungsarbeiten.