G 5.69 Erhöhte Diebstahlgefahr am häuslichen Arbeitsplatz
Der häusliche Arbeitsplatz ist in der Regel nicht so abgesichert wie der Arbeitsplatz in einem Unternehmen oder einer Behörde. Dort ist, bedingt durch aufwendigere Vorkehrungen (Verwendung von Sicherheitstüren, Einbruchschutz, Pförtnerdienst usw.) die Gefahr, dass jemand in das Gebäude unbefugt eindringt, weit geringer als bei einem Privathaus.
Einbruch und Diebstahl im Privathaus dienen meist der Bereicherung. Dabei gestohlene dienstliche IT wird mit dem Ziel der Veräußerung gestohlen. Die mitentwendeten Daten können ggf. auch einen Wert darstellen, der zum Beispiel durch Erpressung oder Informationsweitergabe an Konkurrenzunternehmen realisiert werden kann.