Sie befinden sich hier: Themen IT-Grundschutz-Kataloge. Inhalt. Dokumententitel: M 3.21 Sicherheitstechnische Einweisung und Fortbildung des Telearbeiters - IT-Grundschutz-Kataloge - Stand 2006
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M 3.21 Sicherheitstechnische Einweisung und Fortbildung des Telearbeiters

Verantwortlich für Initiierung: Vorgesetzte, IT-Sicherheitsmanagement

Verantwortlich für Umsetzung: Vorgesetzte, IT-Sicherheitsmanagement

Der Telearbeiter arbeitet teilweise oder ganz zu Hause. Das bedeutet, dass für die Telearbeit zum Teil andere IT-Sicherheitsmaßnahmen ergriffen werden müssen als für die Arbeit innerhalb der Institution. Deshalb ist es notwendig, dass ein Sicherheitskonzept für die Telearbeitsplätze erstellt wird. Nach Bekanntgabe des Konzeptes muss der Telearbeiter in die zu realisierenden Sicherheitsmaßnahmen eingewiesen und eventuell in ihrem Umgang geschult werden. Darüber hinaus ist der Telearbeiter soweit im Umgang mit dem Telearbeitsrechner zu schulen, dass er einfache Fehlerkorrekturen (z. B. Druckerpatrone wechseln) wahrnehmen kann bzw. einfache Probleme selbständig lösen kann.

Ergänzende Kontrollfragen: