M 2.54 Beschaffung geeigneter Anrufbeantworter
Verantwortlich für Initiierung: Behörden-/Unternehmensleitung
Verantwortlich für Umsetzung: Haustechnik, Beschaffungsstelle
Diese Maßnahme ist bei der Neubeschaffung von Anrufbeantwortern zu beachten. Sollten vorhandene Geräte den Sicherheitsansprüchen nicht genügen, ist eine Neuanschaffung oder die Abschaltung dieser Geräte in Erwägung zu ziehen.
Bei der Beschaffung von Anrufbeantwortern sollten unter Beachtung der Wirtschaftlichkeit einige Kriterien beachtet werden, um Gefährdungen möglichst auszuschließen:
- Zur Sicherstellung einwandfreier fernmeldetechnischer Funktionen müssen die Geräte eine BZT-Zulassung (Postzulassung) besitzen.
- Bei ganz oder teilweise digital speichernden Geräten empfiehlt es sich, solche auszuwählen, die eine Notstromversorgung durch Batterien oder vom Benutzer wechselbare Akkumulatoren bieten. Bei fest eingebauten Akkumulatoren wird bei einem Austausch der Einsatz eines Servicetechnikers notwendig, was zu einem längeren Ausfall des Anrufbeantworters führen kann.
- Aufgrund unterschiedlicher Güte der Nachrichtenaufzeichnung (z. B. bei analoger oder digitaler Aufzeichnung) sollte vor der Beschaffung die Aufzeichnungsqualität getestet werden.
- Ganz oder teilweise digital speichernde Anrufbeantworter sollten mit einer Anzeige der Batteriekapazität sowie einem deutlichem Warnzeichen (evtl. auch akustisch) ausgestattet sein, um verminderte Batterieleistung rechtzeitig anzeigen zu können.
- Bei Anrufbeantwortern, die eine einzige Kassette sowohl für Aufzeichnungen als auch für den Ansagetext verwenden, entstehen durch Bandspulvorgänge Wartezeiten. Es sollte abgewogen werden, ob diese Wartezeiten in Kauf genommen werden können.
- Die Bedienungsfreundlichkeit des Anrufbeantworters sollte beachtet werden. Ergonomische und übersichtliche Tastenanordnung, Funktionstasten ohne Doppelbelegungen und für jedermann verständliche Bedienungsanleitungen sind vorteilhaft.
- Die Fernabfrage sollte nach Möglichkeit mechanisch oder elektronisch deaktivierbar, der Sicherungscode zumindest drei- bis vierstellig und frei programmierbar sein. Eine zusätzliche Sperrschaltung, die den Anrufbeantworter nach drei vergeblichen Versuchen die Verbindung unterbrechen lässt, bietet einen erhöhten Schutz. Hieraus ergeben sich zumindest ein höherer Zeitaufwand und höhere Telefonkosten für den potentiellen Angreifer. Besser noch sind Geräte, bei denen die Fernabfragefunktionen nach drei vergeblichen Versuchen vollkommen gesperrt werden und nur noch am Gerät selbst wieder aktivierbar sind. Auch Sperrzeiten, die nach jedem Fehlversuch verlängert werden, sind sinnvoll.
Ergänzende Kontrollfragen:
- Sind obige Hinweise der Beschaffungsstelle bekannt?