M 2.114 Informationsfluss zwischen Telearbeiter und Institution
Verantwortlich für Initiierung: Vorgesetzte, Telearbeiter
Verantwortlich für Umsetzung: Vorgesetzte, Telearbeiter
Damit der Telearbeiter nicht vom betrieblichen Geschehen abgeschnitten wird, sollte der Vorgesetzte einen regelmäßigen Informationsaustausch zwischen dem Telearbeiter und den Arbeitskollegen ermöglichen. Dies ist wichtig, damit der Telearbeiter auch zukünftig über Planungen und Zielsetzungen in seinem Arbeitsbereich informiert ist, damit Frustrationen vermieden und ein positives Telearbeitsklima geschaffen wird und erhalten bleibt.
Die Beteiligung der Telearbeiter an Umlaufverfahren für Hausmitteilungen, einschlägige Informationen und Zeitschriften ist zu regeln. Dies stellt dann ein Problem dar, wenn der Telearbeiter ausschließlich zu Hause arbeitet. Eine Lösung wäre eventuell das Einscannen wichtiger Schriftstücke, um sie dann dem Telearbeiter per E-Mail zuzustellen. Zusätzlich ist der Telearbeiter über Änderungen von IT-Sicherheitsmaßnahmen zu unterrichten.
Weiterhin müssen die Arbeitskollegen über die Anwesenheits- und Erreichbarkeitszeiten und die E-Mail-Adresse bzw. Telefonnummer des Telearbeiters in Kenntnis gesetzt werden.
Folgende Punkte müssen darüber hinaus bei der Telearbeit geklärt werden:
- Wer ist Ansprechpartner bei technischen und/oder organisatorischen bei Problemen in der Telearbeit?
- Wem müssen Sicherheitsvorkommnisse mitgeteilt werden?
- Wie erfolgt die Aufgabenzuteilung?
- Wie erfolgt die Übergabe der Arbeitsergebnisse?
Treten technisch-organisatorische Probleme auf, müssen diese vom Telearbeiter unverzüglich der Institution gemeldet werden.
Ergänzende Kontrollfragen:
- Wie erfährt der Telearbeiter dienstliche Informationen?
- Wem meldet ein Telearbeiter Sicherheitsvorkommnisse?
- Gibt es einen Ansprechpartner (unabhängig vom Vorgesetzten) für die Telearbeiter?