M 1.16 Geeignete Standortauswahl
Verantwortlich für Initiierung: Behörden-/Unternehmensleitung
Verantwortlich für Umsetzung: Planer
Bei der Planung des Standortes, an dem ein Gebäude angemietet werden oder entstehen soll, empfiehlt es sich, neben den üblichen Aspekten wie Raumbedarf und Kosten, auch Umfeldgegebenheiten die Einfluss auf die IT-Sicherheit haben zu berücksichtigen:
- In Zusammenhang mit Schwächen in der Bausubstanz kann es durch Erschütterungen naher Verkehrswege (Straße, Eisenbahn, U-Bahn) zu Beeinträchtigungen der IT kommen.
- Gebäude, die direkt an Hauptverkehrstrassen (Bundesbahn, Autobahn, Bundesstraße) liegen, können durch Unfälle beschädigt werden.
- Die Nähe zu optimalen Verkehrs- und somit Fluchtwegen kann die Durchführung eines Anschlages erleichtern.
- In der Nähe von Sendeeinrichtungen kann es zu Störungen der IT kommen.
- In der Nähe von Gewässern und in Niederungen ist mit Hochwasser zu rechnen.
- In der Nähe von Kraftwerken oder Fabriken kann durch Unfälle oder Betriebsstörungen (Explosion, Austritt schädlicher Stoffe) die Verfügbarkeit des Gebäudes (z. B. durch Evakuierung oder großräumige Absperrung) beeinträchtigt werden.
Ergänzende Kontrollfragen:
- Gibt es standortbedingte Gefährdungen?
- Wie wird diesen Gefährdungen begegnet?