Sie befinden sich hier: Themen IT-Grundschutz-Kataloge. Inhalt. Dokumententitel: M 3.22 Vertretungsregelung für Telearbeit - IT-Grundschutz-Kataloge - Stand 2006
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M 3.22 Vertretungsregelung für Telearbeit

M 3.22 Vertretungsregelung für Telearbeit

Verantwortlich für Initiierung: IT-Sicherheitsmanagement, Vorgesetzte

Verantwortlich für Umsetzung: Telearbeiter

Über die Maßnahme M 3.3 Vertretungsregelungen hinaus sind im Falle der Vertretung eines Telearbeiters weitere Schritte notwendig. Da der Telearbeiter hauptsächlich außerhalb der Institution tätig ist, muss ein Informationsfluss zu seinem Vertreter vorgesehen werden. Auch eine Dokumentation der Arbeitsergebnisse seitens des Telearbeiters ist unabdingbar. Ggf. sind sporadische oder regelmäßige Treffen zwischen dem Telearbeiter und seinem Vertreter sinnvoll.

Ergänzend dazu muss geregelt werden, wie der Vertreter im unerwarteten Vertretungsfall Zugriff auf die Daten im Telearbeitsrechner oder am Telearbeitsplatz vorhandene Unterlagen nehmen kann.

Ergänzende Kontrollfragen: