Sie befinden sich hier: Themen IT-Grundschutz-Kataloge. Inhalt. Dokumententitel: M 2.372 Planung des VoIP-Einsatzes - IT-Grundschutz-Kataloge - Stand 2006
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M 2.372 Planung des VoIP-Einsatzes

Verantwortlich für Initiierung: Leiter IT, IT-Sicherheitsmanagement

Verantwortlich für Umsetzung: Leiter IT, Administrator

Eine grundlegende Voraussetzung für den sicheren Einsatz von VoIP ist eine angemessene Planung im Vorfeld. Die Planung für den Einsatz von VoIP kann in mehreren Schritten nach dem Prinzip des Top-Down-Entwurfs erfolgen: Ausgehend von einem Grobkonzept für das Gesamtsystem werden konkrete Planungen für Teilkomponenten in spezifische Teilkonzepten festgelegt. Die Planung betrifft dabei nicht nur Aspekte, die klassischerweise mit dem Begriff Sicherheit verknüpft werden, sondern auch normale betriebliche Aspekte, die Anforderungen im Bereich der Sicherheit nach sich ziehen können.

Im Grobkonzept sollten beispielsweise folgende typische Fragestellungen behandelt werden:

Die folgenden Teilkonzepte sollten bei der Planung des VoIP-Einsatzes berücksichtigt werden:

Alle Entscheidungen, die in der Planungsphase getroffen wurden, müssen so dokumentiert werden, dass sie zu einem späteren Zeitpunkt nachvollzogen werden können. Dabei ist zu beachten, dass diese Informationen meist von anderen Personen als dem Autor ausgewertet werden müssen. Daher ist auf passende Strukturierung und Verständlichkeit zu achten.

Ergänzende Kontrollfragen: