M 1.56 Sekundär-Energieversorgung
Verantwortlich für Initiierung: Leiter Haustechnik, Leiter IT, IT-Sicherheitsmanagement
Verantwortlich für Umsetzung: Haustechnik
Die primäre Energieversorgung aus dem Netz eines Energieversorgungs-Unternehmens (EVU) muss bei erhöhten Anforderungen an die Verfügbarkeit um Maßnahmen zur Notfall-Versorgung des Rechenzentrums selbst ergänzt werden. Dabei sollte auch nicht weitere wichtige Infrastruktur des Gebäudes, wie z. B. die Notbeleuchtung und die Feuerwehr-Aufzüge, vergessen werden.
Die Sekundär-Energieversorgung eines Rechenzentrums besteht dann üblicherweise aus einer zentralen USV für das Rechenzentrum und einer Netzersatzanlage (NEA). Falls die örtlichen Gegebenheiten und das Anforderungsprofil an die Verfügbarkeit des Rechenzentrums es zulassen, kann statt einer NEA auch eine zweite Einspeisung aus dem Netz eines zweiten Energieversorgungs-Unternehmens diese Auffang-Funktion erfüllen.
Während eine Online-USV (siehe M 1.28 Lokale unterbrechungsfreie Stromversorgung) Schwankungen oder kurzfristige Unterbrechungen der Stromversorgung überbrückt, fängt eine Netzersatzanlage außerdem längerfristige Stromausfälle auf.
Der gesamten IT-Umgebung wird eine zentrale Online-USV vorgeschaltet. Die Regel-Elektronik dieser USV muss für das frequenz- und phasenrichtige Einkoppeln bei Anlauf der Netzersatzanlage und nach Wiederanlauf der Stromversorgung des EVU sorgen.
Bei der Dimensionierung der Notstromaggregate sollte darauf geachtet werden, dass die Nennleistung des Netzersatzes über der Volllast-Betriebsleistung des Rechenzentrums liegen sollte. Damit kann sichergestellt werden, dass die Netzersatzanlage, z. B. bei gleichzeitigem Anlauf mehrerer Verbraucher, die benötigte Leistung zur Verfügung stellen kann.
Bei der Übergabe der Versorgung von der USV an die NEA ist sicherzustellen, dass eine schrittweise Weiterschaltung ohne Überlastung der NEA und daraus resultierendem Wiederanlauf der USV erfolgt. Dabei müssen die individuellen Anforderungen der IT-Infrastruktur und der sonstigen von der NEA versorgten Gebäudeteile mit Hilfe eines abgestimmten Lastmanagements berücksichtigt werden.
Für die Dimensionierung der Batterien der zentralen USV ist die Überbrückungszeit bei Netzausfall entscheidend. Diese setzt sich aus folgenden Faktoren zusammen:
- Wartezeit auf Netzrückkehr. Erst nach dieser Wartezeit von 1 bis 5 Minuten läuft die NEA an.
- Umschaltzeit bis zur Lastübernahme durch die NEA. In dieser Zeit versorgt die USV alle Verbraucher der IT-Anlage mit Strom.
- Zeit mit verminderter Leistungsabnahme. Bei Absinken der Batterieladekapazität sollte eine verminderte Leistungsabnahme eingeleitet werden. Hierzu müssen unkritischere Verbraucher vom Netz genommen werden.
- Zeit mit Leistungsabnehmer für notwendige kritische Verbraucher. Bei weiterem Absinken der Batteriekapazität dürfen nur noch die wichtigsten Leistungsverbraucher mit Strom versorgt werden. Spätestens hier muss automatisch ein Not-Shutdown mit kontrollierter Zwangsabschaltung des IT-Betriebes erfolgen, auch wenn reversible Datenverluste dabei in Kauf genommen werden müssen.
Um die Schutzwirkung der Sekundär-Energieversorgung aufrechtzuerhalten, ist eine regelmäßige Wartung vorzusehen.
Ergänzende Kontrollfragen:
- Werden die Wartungsintervalle von USV und NEA eingehalten?
- Werden die USV und die NEA in regelmäßigen Testläufen unter realistischer Belastung auf Funktionsfähigkeit geprüft?
- Wird der Tankinhalt bei dieselbetriebenen NE-Anlagen regelmäßig kontrolliert?