M 2.57 Regelmäßiges Abhören und Löschen aufgezeichneter Gespräche
Verantwortlich für Initiierung: IT-Sicherheitsmanagement
Verantwortlich für Umsetzung: Benutzer
Die im Anrufbeantworter gespeicherten Gespräche sollten regelmäßig abgehört und gelöscht werden. Ist das Löschen bei analog aufzeichnenden Geräten nicht möglich, sollte das Magnetband an den Anfang zurückgespult werden, damit die Aufzeichnung neuer Gespräche gespeicherte alte Nachrichten überschreibt.