G 2.47 Ungesicherter Akten- und Datenträgertransport
Werden Dokumente, Datenträger oder Akten zwischen der Institution und anderen Stellen, zum Beispiel dem häuslichen Arbeitsplatz, transportiert, besteht die Gefahr, dass sie
- auf dem Transportweg verloren gehen,
- auf dem Transportweg entwendet werden,
- auf dem Transportweg gelesen oder manipuliert werden und
- an einen falschen Empfänger übergeben werden.
Insbesondere wenn es sich um Unikate handelt, können Zerstörung, Vertraulichkeitsverlust oder Manipulation größere Schäden verursachen.