Sie befinden sich hier: Themen IT-Grundschutz-Kataloge. Inhalt. Dokumententitel: M 1.21 Ausreichende Trassendimensionierung - IT-Grundschutz-Kataloge - Stand 2006
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M 1.21 Ausreichende Trassendimensionierung

Verantwortlich für Initiierung: Planer, Leiter IT, Leiter Haustechnik

Verantwortlich für Umsetzung: Haustechnik

Kabeltrassen (z. B. Fußbodenkanäle, Fensterbank-Kanäle, Pritschen, Rohrtrassen im Außenbereich) sind ausreichend zu dimensionieren, d. h., dass einerseits genügend Platz vorhanden ist, um evtl. notwendige Erweiterungen des Netzes vornehmen zu können. Andererseits sind zur Verhinderung des Übersprechens (gegenseitige Beeinflussung von Kabeln) ggf. Mindestabstände zwischen Kabeln einzuhalten.

Ist es aus unterschiedlichen Gründen nicht möglich, Trassen sofort mit ausreichenden Reserven zu errichten, sollte zumindest darauf geachtet werden, dass im Bereich der Trassenführung Platz ist, um Erweiterungen unterzubringen. Bei der Auslegung von Wand- und Deckendurchbrüchen erspart dies spätere lärm-, schmutz- und kostenintensive Arbeiten.

Diese Maßnahme kann ersetzt werden durch die Auswahl anderer Kabeltypen (M 2.20 Kontrolle bestehender Verbindungen und M 5.3 Auswahl geeigneter Kabeltypen unter kommunikationstechnischer Sicht). Durch Verwendung weniger hochadriger Kabel kann gegenüber vielen kleinen Kabeln Platz eingespart werden. Durch den Einsatz von geschirmten Kabeln oder Lichtwellenleitern kann Übersprechen verhindert werden.

Ergänzende Kontrollfragen: