Sie befinden sich hier: Themen IT-Grundschutz-Kataloge. Inhalt. Dokumententitel: M 4.293 Sicherer Betrieb von Hotspots - IT-Grundschutz-Kataloge - Stand 2006
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M 4.293 Sicherer Betrieb von Hotspots

Verantwortlich für Initiierung: Behörden-/Unternehmensleitung, Leiter IT

Verantwortlich für Umsetzung: Leiter IT, IT-Sicherheitsmanagement, Administrator

Zweck eines Hotspots ist im Allgemeinen (fremden) Benutzern einen einfachen Zugang zum Internet zu erlauben. Um einen Hotspot dauerhaft und sicher betreiben zu können, ist eine erfolgreiche Authentisierung aller Benutzer am Hotspot erforderlich. Gebräuchliche und ansatzweise sichere Verfahren sind beispielsweise:

Beim Betrieb von Hotspots sollten außerdem folgende Sicherheitsmaßnahmen umgesetzt werden:

Außerdem sollten Hotspot-Betreiber regelmäßig die Protokolle daraufhin überprüfen, ob hier Unregelmäßigkeiten zu erkennen sind, also beispielsweise die Zahl der Benutzer die der angemeldeten Gäste übersteigt.

Anbieter von öffentlichen Hotspots haben darüber hinaus die jeweiligen gesetzlichen und regulatorischen Vorgaben zu beachten. In Deutschland gehören hierzu die Vorgaben der Bundesnetzagentur für die Bereitstellung von Internetzugängen.

Die Sicherheitsrichtlinien, die Hotspot-Benutzer beachten sollten, sind in M 2.389 Sichere Nutzung von Hotspots beschrieben.

Ergänzende Kontrollfragen: