Sie befinden sich hier: Themen IT-Grundschutz-Kataloge. Inhalt. Dokumententitel: G 2.28 Verstöße gegen das Urheberrecht - IT-Grundschutz-Kataloge - Stand 2006
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G 2.28 Verstöße gegen das Urheberrecht

Der Einsatz nicht-lizenzierter Software kann einen Verstoß gegen das Urheberrecht darstellen und sowohl zu zivil- als auch strafrechtlichen Konsequenzen führen.

Behörden und Unternehmen, in denen Raubkopien zum Einsatz kommen, können im Rahmen des Organisationsverschuldens, unabhängig von der Schuldform (Vorsatz oder Fahrlässigkeit) vom Urheberrechtseigentümer schadensersatzpflichtig gemacht werden.

Beispiel:

In einem Unternehmen wurde eine große Anzahl Benutzeroberflächen eingesetzt, ohne dass die hierfür erforderlichen Lizenzen erworben wurden. Die Kosten für die erforderliche Nachlizenzierung sowie den Schadensersatz an den Urheberrechtseigentümer beliefen sich auf ein Vielfaches der Lizenzgebühren.