B 1.5 Datenschutz

Beschreibung
Aufgabe des Datenschutzes ist es, den einzelnen davor zu schützen, dass er durch den Umgang mit seinen personenbezogenen Daten in seinem Recht beeinträchtigt wird, selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner Daten zu bestimmen ("informationelles Selbstbestimmungsrecht").
Aufgrund der engen Verflechtung von Datenschutz und IT-Sicherheit sollte es Ziel eines IT-Grundschutz- Bausteins zum Thema "Datenschutz" sein, einerseits die Rahmenbedingungen für den Datenschutz praxisgerecht aufzubereiten und andererseits die Verbindung zur IT-Sicherheit über den IT-Grundschutz aufzubauen.
Ein Vorschlag für ein solches IT-Grundschutz-Baustein "Datenschutz" wurde federführend vom Bundesbeauftragten für den Datenschutz gemeinsam mit dem Arbeitskreis Technik der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder erstellt. Es richtet sich an die öffentlichen Stellen des Bundes und der Länder, die privaten Anbieter von Telekommunikationsdiensten und Postdienstleistungen.
Dieser Vorschlag kann beim Bundesbeauftragten für den Datenschutz per E-Mail angefordert werden unter der Adresse:
Darüber hinaus kann dieser Vorschlag auch auf dem Internet-Server des Bundesbeauftragten für den Datenschutz unter der Adresse www.bfdi.bund.de nachgelesen werden. In Vorbereitung befindet sich darüber hinaus eine Download-Möglichkeit dieses Vorschlagbausteins, das für die Lose-Blattsammlung der IT-Grundschutz-Kataloge vorformatiert ist.