Sie befinden sich hier: Themen IT-Grundschutz-Kataloge. Inhalt. Dokumententitel: M 2.266 Regelmäßige Erneuerung technischer Archivsystem-Komponenten - IT-Grundschutz-Kataloge - Stand 2006
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M 2.266 Regelmäßige Erneuerung technischer Archivsystem-Komponenten

Verantwortlich für Initiierung: Leiter IT, Archivverwalter

Verantwortlich für Umsetzung: Leiter IT, Archivverwalter, Administrator

Archivsysteme müssen über lange Zeiträume auf aktuellem technologischen Stand gehalten werden. In der Informationstechnik haben Standards für Hard- und Software sowie Datenformate zur digitalen Speicherung in der Vergangenheit im Vergleich zu den avisierten Zeiträumen einer Archivierung nur kurzzeitigen Bestand gehabt. Es ist davon auszugehen, dass dies auch künftig so bleibt, da die Standards in hohem Maße vom technischen Fortschritt geprägt werden.

Hardware-Komponenten unterliegen zudem Verschleißerscheinungen und müssen daher regelmäßig gewartet sowie gegebenenfalls ausgetauscht werden. Zusätzlich ist damit zu rechnen, dass Hersteller unvorhergesehen die Unterstützung bestehender Systeme einstellen oder, z. B. aufgrund von Insolvenz, nicht mehr in der Lage sind, langfristige Unterstützung zu gewährleisten.

Es ist daher damit zu rechnen, dass die Komponenten des Archivs regelmäßig erneuert werden müssen und unter Umständen eine Migration des kompletten Datenbestands auf ein neues Archivsystem notwendig ist.

Dieser Prozess ist eng mit der Maßnahme M 2.261 Regelmäßige Marktbeobachtung von Archivsystemen verknüpft.

Neue Hard- und Software ist vor der Installation in ein laufendes Archivsystem grundsätzlich ausführlich zu testen, um die Stabilität des bestehenden Systems nicht zu gefährden (siehe auch M 4.65 Test neuer Hard- und Software). Bei der Installation neuer Datenträger und Laufwerke muss auf Kompatibilität mit bestehenden Systemen und Datenträgern geachtet werden. Vor der Inbetriebnahme neuer Komponenten oder der Einführung neuer Datenformate ist ein Migrationskonzept zu erstellen, in dem alle Änderungen und Tests beschrieben werden. Das Archivierungskonzept (siehe M 2.243 Entwicklung des Archivierungskonzepts) ist unter Umständen anzupassen. Bei größeren Änderungen muss die in der Bausteinbeschreibung beschriebene Planungsphase erneut durchlaufen werden.

Bei der Änderung von Formaten muss geprüft werden, ob bei der Konvertierung von Altdaten in die neuen Formate aufgrund rechtlicher Anforderungen zusätzlich die Daten in ihren ursprünglichen Formaten archiviert werden müssen.

Ergänzende Kontrollfragen: