Sie befinden sich hier: Themen IT-Grundschutz-Kataloge. Inhalt. Dokumententitel: G 4.41 Nicht-Verfügbarkeit des Mobilfunknetzes - IT-Grundschutz-Kataloge - Stand 2006
direkt zu der Navigation Servicebereich. direkt zu der Hauptnavigation. direkt zur Themennavigation. direkt zum Seiteninhalt.

G 4.41 Nicht-Verfügbarkeit des Mobilfunknetzes

Die Verfügbarkeit von Mobilfunknetzen ist deutlich geringer als die von Festnetzen. Wie alle Systeme, die keine hundertprozentige Verfügbarkeit gewährleisten, stehen auch Mobilfunknetze häufig nicht an den Orten und Zeiten zur Verfügung, zu denen sie am dringendsten benötigt werden. Es sind auch nicht alle Mobilfunknetze darauf ausgelegt, flächendeckende Anbindungen zu gewährleisten.

Die häufigste Ursache für eine fehlende Mobilfunkversorgung sind sicherlich Funklöcher, also Bereiche, die von keinem Netzbetreiber versorgt werden. Bei einer sehr großen Nachfrage kann es aber auch zu einer Überlastung von Teilen des Netzes kommen. Dies kann dazu führen, dass das Empfangen oder Senden von Nachrichten verhindert wird.

Weiterhin kann es Störsender geben, die in einem räumlich abgegrenzten Bereich den Funkbetrieb derart stören, dass dort kein Mobilfunkempfang möglich ist. Es gibt auch Geräte, die genau für diesen Zweck verkauft werden. Allerdings ist der Betrieb solcher Geräte in Deutschland nicht zulässig.

Beispiel:

Die Funkkapazität einer Sendestation reicht nicht, wenn nach einem großen Unfall sehr viele Personen gleichzeitig ein Mobiltelefonat führen wollen, um Rettungsdienste zu benachrichtigen oder ihre Angehörigen zu informieren.