M 5.1 Entfernen oder Kurzschließen und Erden nicht benötigter Leitungen
Verantwortlich für Initiierung: Leiter Haustechnik
Verantwortlich für Umsetzung: Administrator, Haustechnik
Nicht benötigte Leitungen sollten nach Möglichkeit entfernt werden. Ist dies aufgrund der damit verbundenen Beeinträchtigung des Dienstbetriebes (Öffnen von Decken, Fensterbank- und Fußbodenkanälen) nicht möglich oder werden für zukünftige Netzerweiterungen Reserven vorgehalten, sind folgende Maßnahmen sinnvoll:
- Kennzeichnen der nicht benötigten Leitungen in der Revisions-Dokumentation und Löschen der Eintragungen in der im Verteiler befindlichen Dokumentation,
- Auftrennen aller Rangierungen und Verbindungen der freien Leitungen in den Verteilern (soweit möglich),
- Kurzschließen der freien Leitungen an beiden Kabelenden und in allen berührten Verteilern,
- Auflegen der freien Leitungen auf Erde (Masse) an beiden Kabelenden und in allen berührten Verteilern; bei dadurch entstehenden Masse-Brumm-Schleifen ist nur einseitig zu erden,
- Gewährleisten, dass nicht benötigte Leitungen bei ohnehin anstehenden Arbeiten im Netz entfernt werden.
Alle hier genannten Arbeiten im Netz müssen revisionsfähig dokumentiert und in sinnvollen Zeitabständen und in jedem Fall nach Leitungsarbeiten durch Dritte fachkundig geprüft werden. Diese Prüfungen sind zu protokollieren.
Ergänzende Kontrollfragen:
- Wer entscheidet über die Notwendigkeiten von Leitungen und über die Größe von Reserven?
- Wer prüft das ordnungsgemäße Kurzschließen und Erden?