G 2.17 Mangelhafte Kennzeichnung der Datenträger
Unterbleibt eine ordnungsgemäße Kennzeichnung der ausgetauschten Datenträger, so ist für den Empfänger oft nicht nachvollziehbar, wer den Datenträger übersandt hat, welche Informationen darauf gespeichert sind oder welchem Zweck sie dienen. Wenn mehrere Datenträger ein- und desselben Absenders eingehen, kann bei fehlender Kennzeichnung die Reihenfolge verwechselt werden.
Beispiel:
Absender A verschickt an den Empfänger E eine Diskette mit Informationen, bei denen großes Gewicht auf deren Integrität gelegt wird. Am nächsten Tag stellt A fest, dass die Daten fehlerhaft waren, verschickt eine korrigierte Version und kündigt diese beim Empfänger telefonisch an. Auf dem Postweg überholt nun die zweite Diskette die erste, so dass der Empfänger aufgrund mangelhafter Kennzeichnung glaubt, die zuerst erhaltene Diskette enthielte die falschen Daten.